Rechtsprechung
VG Saarlouis, 04.05.2009 - 11 L 156/09, vormals 11 L 899/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Passivlegitimation des Studentenwerkes in Ausbildungsförderungsangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.05.2009 - 11 L 156/09, vormals 11 L 899/08
- OVG Saarland, 27.07.2009 - 3 B 368/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren: Parteiauswechslung durch das Gericht bei …
Auszug aus VG Saarlouis, 04.05.2009 - 11 L 156/09
b) Folgeentscheidung zur Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 09.02.2009 (3 B 379/08).Nachdem die Kammer aus diesem Grunde - um dem Antragsteller eine Sachentscheidung zu ermöglichen - eine Rubrumsberichtigung vorgenommen, die allein passivlegitimierte Universität als Antragsgegnerin eingesetzt und den Antrag mit Beschluss vom 07.10.2008 (11 L 899/08) in der Sache als unbegründet zurückgewiesen hatte, das Oberverwaltungsgericht aber gerade darin das Unterlassen einer Sachentscheidung gesehen und die Streitsache im Beschwerdeverfahren (3 B 379/08) mit der Maßgabe zurückverwiesen hat, dass entsprechend dem ausdrücklich erklärten Willen des Antragstellers gegenüber dem im Rubrum bezeichneten Antragsgegner zu entscheiden sei, kann der Antrag mangels Passivlegitimation des Antragsgegners zurückgewiesen werden, ohne dass es einer eigentlichen Sachentscheidung bedarf.
- VG Saarlouis, 07.10.2008 - 11 L 899/08
Auskunftsanordnung gem. §§ 47 IV, VI BAföG i.V.m. § 60 SGB I hinsichtlich des …
Auszug aus VG Saarlouis, 04.05.2009 - 11 L 156/09
Nachdem die Kammer aus diesem Grunde - um dem Antragsteller eine Sachentscheidung zu ermöglichen - eine Rubrumsberichtigung vorgenommen, die allein passivlegitimierte Universität als Antragsgegnerin eingesetzt und den Antrag mit Beschluss vom 07.10.2008 (11 L 899/08) in der Sache als unbegründet zurückgewiesen hatte, das Oberverwaltungsgericht aber gerade darin das Unterlassen einer Sachentscheidung gesehen und die Streitsache im Beschwerdeverfahren (3 B 379/08) mit der Maßgabe zurückverwiesen hat, dass entsprechend dem ausdrücklich erklärten Willen des Antragstellers gegenüber dem im Rubrum bezeichneten Antragsgegner zu entscheiden sei, kann der Antrag mangels Passivlegitimation des Antragsgegners zurückgewiesen werden, ohne dass es einer eigentlichen Sachentscheidung bedarf.
- OVG Saarland, 27.07.2009 - 3 B 368/09
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung im Saarland
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Mai 2009 - 11 L 156/09 - wird zurückgewiesen.